Gebräuchlich ist der Ausdruck Ersatzwert. Im Schadenfall entspricht dieser Ersatzwert dem gültigen Preis zur Wiederbeschaffung einer gleichwertigen Ware im Zeitpunkt des Ereignisses.
Folgende Kriterien sind zu beachten:
• für eingekaufte Waren der Einstandspreis;
• für selbst hergestellte Waren der Verkaufspreis;
• für Einrichtungen der Neuwert, der den Kosten der Neuanschaffung oder Herstellung einer gleichartigen Sache entspricht.
Für die Ermittlung der Versicherungssumme und der entsprechenden Entschädigung im Schadenfall, wird bei den Versicherern folgend unterschieden:
Einrichtungen/Fahrhabe (Bewegliche Sachen), welche zum Gebrauch durch den Versicherungsnehmer bestimmt sind inkl. gemietetes und geleastes Inventar.
Waren Bewegliche Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers, welche zum Verkauf, zur Verarbeitung oder zum Verbrauch bestimmt sind.
Ein häufig vorherrschendes Missverständnis
Auch wenn man zum Beispiel einen Konferenztisch vor 10 Jahren zu einem sehr günstigen Preis erworben oder sogar geschenkt bekommen hat, wird im Schadenfall der Wert einer gleichwertigen Einrichtung/Sache entschädigt.
In der Versicherungssumme muss jedoch der entsprechende Wert berücksichtigt worden sein.
Ist die Versicherungssumme niedriger als der Ersatzwert (Unterversicherung), wird der Schaden nur im Verhältnis ersetzt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht. So in etwa lautet der Wortlaut zum Thema Unterversicherung in den Versicherungsbedingungen. Was heisst das nun genau.
Schnell erklärt ist es in einem Totalschaden zum Beispiel nach einem Vollbrand. Die in der Police abgebildete Versicherungssumme stellt den Maximalbetrag dar, welcher im Schadenfall ausgeschüttet wird.
Im Teilschaden sieht das ganz anders aus. Hier ein simples Beispiel:
• Festgehaltene Versicherungssumme CHF 500’000
• Tatsächliche Versicherungssumme CHF 1’000’000
Es besteht eine Unterversicherung von 50 %
• Schadenssumme nach einem Wasserschaden CHF 80’000 (zum Beispiel Rohrbruch)
• Konsequenz ist die Kürzung der Schadenssumme um 50 % = Schadenzahlung CHF 40’000
Die regelmässige Überprüfung der vorhandenen Werte ist also nicht nur wertvoll, sondern schützt auch vor bösen Überraschungen und gröberen finanziellen Einbussen.