Die 13. AHV-Rente ist beschlossene Sache


Wer in einem Jahr pensioniert wird oder schon ist, kann sich freuen. Er oder sie gehören zu den Ersten, die die 13. AHV-Rente erhalten. Dass diese ab Dezember 2026 ausbezahlt wird, ist aufgrund der Abstimmung im Frühjahr 2024 klar. Damals sagte eine Mehrheit von Volk und Ständen Ja zu dem jährlichen Zuschlag, der ein Zwölftel der normalen Altersrente betragen soll.
 
Die Zusatzrente erhält, wer jeweils im Dezember anspruchsberechtigt ist. Stirbt jemand zwischen Januar und November, haben die Erben keinen Anspruch auf eine Zahlung. Auf IV-Renten, Hinterlassenenleistungen, Kinderrenten sowie auf die Rentenzuschläge für die Frauen der AHV-Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961-1969) wird kein 13. Rentenbetrag bezahlt. 
 
Die Einführung der 13. AHV-Rente kompensiert den Rückgang der Pensionskassen-Renten voraussichtlich nicht. Der anhaltende Trend sinkender Umwandlungssätze, bedingt durch das tiefe derzeitige Zinsniveau und die demografische Entwicklung, führt zu einer unzureichenden Gesamtdeckung. Die resultierende Vorsorgelücke, die oft 65 bis 75 % des letzten Lohns betragen sollte, muss durch individuelle Sparmassnahmen geschlossen werden, um den Lebensstandard im Alter zu halten.
 
Auf dem Individuellen Konto (IK) werden jährlich die beitragspflichtigen Einkommen, die Beitragszeiten und die Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Das IK bildet die Grundlage für die spätere Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer lebenslangen Kürzung der Versicherungsleistungen.

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