Mehr Rente, weniger Steuern: Lohnt sich ein freiwilliger BVG-Einkauf für Sie?



Als angestellte Person zahlen Sie Monat für Monat automatisch in die Pensionskasse (auch 2. Säule oder BVG) ein. Was viele jedoch nicht wissen: In den meisten Vorsorgeplänen besteht eine sogenannte Vorsorgelücke. Das bedeutet, dass Sie freiwillig zusätzliches Geld in Ihre Pensionskasse einzahlen können. Diese Möglichkeit des «BVG-Einkaufs» ist eine der attraktivsten Methoden in der Schweiz, um privaten Vermögensaufbau mit massiven Steuervorteilen zu kombinieren.

Die Vorsorgelücke schliessen: Warum sich ein freiwilliger Einkauf in die Pensionskasse für Sie lohnt

Eine Vorsorgelücke entsteht schnell – sei es durch Babypausen, Studienjahre, Auslandaufenthalte oder schlicht durch Lohnerhöhungen in den letzten Jahren, für die in der Vergangenheit weniger Beiträge eingezahlt wurden.

Ein freiwilliger Einkauf bietet Ihnen handfeste Vorteile:

  • Höheres Altersguthaben: Sie stocken Ihr Sparguthaben direkt auf, was zu einer spürbar höheren Altersrente oder einem grösseren Kapitalbezug bei der Pensionierung führt.
  • Bessere Risikoleistungen: Je nach Reglement Ihrer Pensionskasse erhöhen sich durch den Einkauf auch die Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall für Ihre Hinterlassenen.
  • Attraktive Verzinsung: Das eingezahlte Kapital wird in der Pensionskasse in aller Regel zu deutlich besseren Konditionen verzinst als auf einem normalen Sparkonto.

Clever Steuern sparen: So maximieren Sie den finanziellen Effekt Ihres Einkaufs

Der grösste Anreiz für einen BVG-Einkauf liegt im Hier und Jetzt: Sie können jeden eingezahlten Franken zu 100 % von Ihrem steuerbaren Einkommen abziehen. Wer beispielsweise CHF 10’000 freiwillig einzahlt, spart – je nach Wohnort und Einkommen – oft mehrere tausend Franken direkte Einkommenssteuer.

Damit die Steueroptimierung perfekt gelingt, sollten Sie jedoch zwei goldene Regeln beachten:

  1. Staffelung bringt mehr: Zahlen Sie grössere Summen nicht auf einmal ein. Wenn Sie den Einkauf auf mehrere Jahre verteilen (staffeln), brechen Sie die Steuerprogression jedes Jahr aufs Neue und holen steuerlich das Maximum heraus.
  2. Die 3-jährige Sperrfrist: Wenn Sie Geld in die Pensionskasse einzahlen, dürfen Sie die daraus resultierenden Leistungen innerhalb der nächsten drei Jahre nicht als Kapital (z. B. für Wohneigentum oder bei der Pensionierung) auszahlen lassen. Der Gesetzgeber verweigert sonst rückwirkend den Steuerabzug.

Ihr nächster Schritt zu einer optimierten Vorsorge

Ob sich ein Einkauf für Sie lohnt und wie gross Ihr persönliches Einkaufspotenzial ist, sehen Sie direkt auf Ihrem aktuellen Pensionskassenausweis unter dem Punkt «Freiwillige Einkäufe» oder «Mögliche Einkaufssumme».

Da jede Pensionskassenlösung und jede persönliche Steuersituation individuell ist, lohnt sich vor der Überweisung eine genaue Prüfung. Wir von der VM-F Frank insurance brokers GmbH unterstützen dabei Firmen gerne bei Mitarbeiterinformationen und Beratungsanlässen dabei, das Optimum aus Ihrer beruflichen Vorsorge herauszuholen.

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