Informationspflicht

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG:
Die Geschäftsleitung sowie die Mandatsleiter der VM-F sind im Register für Versicherungsvermittler eingetragen und sind unter www.vermittleraufsicht.ch öffentlich einsehbar. Alle Mitarbeitenden der VM-F finden Sie auf unserer Homepage unter «Über uns». Die VM-F ist ein vollständig unabhängiger Versicherungsbroker. Wir arbeiten regelmässig mit den in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmen und Vorsorgeeinrichtungen zusammen.

Für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit unserer Vermittlungstätigkeit haftet die VM-F. Es besteht eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von CHF 3 Mio. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, soweit dies in Ihrem Interesse ist oder zur Erfüllung des Mandats notwendig ist.

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG:

Allgemein
Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die dazu gehörige Verordnung (AVO) und die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarkaufsicht FINMA. Gemäss Art. 40 VAG werden unter Versicherungsvermittler alle Personen verstanden, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso, wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.

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BPV Reg. Nr.

Auszug aus dem Vermittlungsregister der Finma.

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