Informationspflicht

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG:
Die Geschäftsleitung sowie die Mandatsleiter und Fachpersonen der VM-F sind im Register für Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler eingetragen und sind unter https://www.finma.ch/de/bewilligung/versicherungsvermittlung/registersuche/ öffentlich einsehbar. Alle Mitarbeitenden der VM-F finden Sie auf unserer Homepage unter «Über uns». Die VM-F ist ein vollständig unabhängiger Versicherungsbroker. Wir arbeiten regelmässig mit den in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmen und Vorsorgeeinrichtungen zusammen.

Für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskunft im Zusammenhang mit unserer Vermittlertätigkeit haftet die VM-F kraft gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen. Es besteht die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von CHF 4 Mio. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, soweit dies in Ihrem Interesse ist oder zur Erfüllung des Mandats notwendig ist.

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG:

Allgemein
Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die dazu gehörige Verordnung (AVO) und die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarkaufsicht FINMA. Gemäss Art. 40 VAG werden unter Versicherungsvermittler alle Personen verstanden, die Versicherungsverträge anbieten oder abschliessen. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso, wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.

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FINMA Registernummer F01076824

Auszug aus dem Vermittlungsregister der FINMA.

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